Als Wahlarzt stelle ich Ihnen eine Honorarnote.



Für die meisten Leistungen erfolgt eine Kostenrückerstattung mit Selbstbehalt durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Mit Ausnahme von Patienten der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OöGKK) und der SVA der Bauern ist mit dem gleichen Selbstbehalt wie beim Kassenarzt zu rechnen.

Patienten der OöGKK und der SVA der Bauern müssen - sofern sie keine private Zusatzversicherung besitzen, die die Wahlarztkosten übernimmt - mit einem Selbstbehalt von etwa 20% bis 70% rechnen. Ich habe versucht meine Honorarlegung diesem Umstand anzupassen. Eine weitere Senkung des Kostenanteils ist jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Bei Patienten der "kleinen Kassen" (Krankenfürsorgen, SVA der gewerblichen Wirtschaft, BVA, VA für Eisenbahnen und Bergbau ..) orientiere ich mich an den jeweiligen Tarifsätzen.