Wahlarzt zu sein bedeutet für mich:

Zeit zu haben um Patientinnen und Patienten so zu behandeln wie ich auch selbst gerne behandelt werden würde.

Im Kassensystem sind das ärztliche Gespräch und die körperliche Untersuchung, die ja die Basis aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen darstellen, bedauerlicherweise unzureichend honoriert. Ich sehe meinen Auftrag darin mit ausreichend Zeit die Untersuchungen und Therapien auszuwählen, die auch wirklich erforderlich sind. Vor allem aber die diagnostischen Schritte und Behandlungen verständlich zu erläutern und einen für den Patienten nachvollziehbaren Behandlungsplan zu erstellen.


Zum Wahlarzt zu gehen bedeutet für Sie:

rasche Abklärung Ihrer Beschwerden, kein langes Warten im Wartezimmer, umfassende Beratung über Untersuchungen und Behandlungen.


Als Wahlarzt stelle ich Ihnen eine Honorarnote.

Diese Honorarnote können Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Für die meisten Leistungen erfolgt eine Kostenrückerstattung mit Selbstbehalt. Für manche Leistungen zB von der Behörde veranlasste Stellungnahmen zur Fahrtauglichkeit (Führerscheingutachten) erfolgt kein Kostenersatz.


Derzeit ist keine Übermittlung der Honorarnote von der Ordination an Ihre Krankenversicherung möglich.