VEREIN - dalz - das andere leistungszentrum

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VEREIN

DALZ Union Leonding

 

1970 - 2008
1996
2008

Sektion Kunstturnen bei Sportunion Leonding
Namensgründung Das Andere LeistungsZentrum der Sportunion Oberösterreich
Am 06.11.2008 wurde der Verein DALZ Union Leonding auf dem Schiff Apollonia gegründet


GRUNDSÄTZE DES DALZ

1.

DALZ steht für eine Trainingsgemeinschaft von TurnerInnen, die das Gerätturnen regelmäßig betreiben wollen und bei Wettkämpfen antreten.

2.

DALZ setzt sich zum Ziel, turnerisch begabte Aktive ganzheitlich zu fördern.

3.

DALZ ist offen für alle TurnerInnen die einem Verein der Sportunion OÖ angehören. Ausnahmefälle sind möglich und von der DALZ Vereinsleitung zu genehmigen.

4.

DALZ betreut die Turnerinnen individuell und beurteilt nicht nach Leistungsstandart sondern nach Leistungsvermögen.

5.

DALZ organisiert sich in 3 Bereiche:
  a.) Sport und Management
  b.) Finanzierung
  c.) Öffentlichkeitsarbeit

6.

DALZ steht auf drei Finanzsäulen:
  1. Land OÖ
  2. Stadt Leonding
  3. Private Sponsoren (Firmen, Eltern, Unterstützende Mitglieder etc).


ALLGEMEINE GESCHÄFTSORDNUNG

 

Es ist alles erlaubt, was dem DALZ sportlich, finanziell oder organisatorische weiterhilft.

Es ist alles unerwünscht, was dem DALZ schadet.
Da wir ein Leistungszentrum für Geräteturnen,  mit persönlicher Betreuung sind, muss ich auf folgendes hinweisen. Um ein systematisches Training durchführen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die TurnerInnen am Trainingsbeginn anwesend sind, da hier die Anforderungen und Hinweise für das darauffolgende Training gegeben werden. Später Eintreffende sind uninformiert und stören den bereits laufenden Trainingsbetrieb. Sollte dies aus diversen Gründen nicht möglich sein, ersuche ich Sie nach Rücksprache mit mir, eine schriftliche Entschuldigung zu bringen. Mit der Bitte um Verständnis, im Sinne derer, die pünktlich sind, verbleibe ich


SPORTLICHE GESCHÄFTSORDNUNG

 

Punkt 1: Wettkampfplanung und Meldung
Die Wettkampf- und Trainingsplanung ist erst nach Unterschrift vom sportlichen Leiter gültig und ausführbar. Ansuchen der Eltern sind nicht zulässig.

 
 

Punkt 2: Informationspflicht
Wenn vereinsschädigende Gerüchte oder Behauptungen auftauschen ist die Vereinsleitung von den TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und AssistentInnen sofort zu verständigen.

 
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